Editorial : Smarte Brillen in bunten Farben für Datenschutz : aus der RDV 5/2026, Seite 231 bis 232
Aktuell verbreiten sich „Smart Glasses“, intelligente Brillen, wobei man sich fragen kann, inwieweit smart eben nicht nur ein Synonym für clever ist, sondern auch für halbseiden. Meta hat eine Brille auf den Markt gebracht, in der sich Mikrofone und Kameras verstecken. Apple arbeitet an Ohrstöpseln, die sich für Film- und Tonaufnahmen eignen. Derartige Produkte sind keine Kommunikationsdienste wie Instagram, sondern Produkte, mit denen sich Social-Media-Angebote mit Videos und Bildern fluten kann. Man kann sich damit als sehbehinderter Mensch von der smarten Brille aber auch die Umwelt erklären lassen. Das ist zweifellos ein Gewinn. Keine Technologie ist nur gut oder nur böse. Wenn sie in Produkten versteckt ist, verleitet sie Menschen allerdings in unterschiedlicher Weise zu Missbrauch. Deshalb geht es nicht darum, eine bestimmte Technologie zu verbieten, sondern darum, Produkte zu regulieren. Um Menschen zu schützen. Das Datenschutzrecht setzt beim Schutz personenbezogener Daten an. Bilder und Tonaufnahmen von Menschen dürfen nur dann verbreitet werden, wenn das Gesetz es gestattet. Weder ein Mitbürger noch ein Polizist darf Daten Dritter einfach nutzen und gar verbreiten. Andere Gesetze schützen nicht vor Datenmissbrauch, sondern es geht ihnen um das Produkt selbst. Bei Smart Glasses ist der springende Punkt, ob man sie sicher erkennt. So will es ein Gesetz, das Herstellung und Vertrieb von Produkten verbietet, wenn diese verdeckt Mikrofone und Kameras enthalten, mit denen man andere heimlich ablichten oder abhören kann. Das ist etwa bei einer schwarzen Sonnenbrille der Fall, wenn man je nach Lichtverhältnissen und Entfernung nicht erkennen kann, ob sie gerade filmt oder Gespräche aufzeichnet. Sie signalisiert das mit einem weißen Licht, das man aber je nach Entfernung, Blickwinkel und Lichtverhältnissen nicht sieht.
Was spricht dagegen, für Produkte wie spionagetaugliche Brillen eindeutige Produktvorgaben zu machen? Etwa so: Fassungen smarter Brille müssen rot, die Brillengläser müssen gelb sein. Dann weiß jeder, dem sich ein Brillenträger nähert, dass er besser vorsichtig sein sollte. Damit man erkennen kann, wann die Kamera der Brille aktiv ist, müssen vier deutlich sichtbare Dioden an den Bügeln und an der Vorderseite des Gestells für die Dauer der Aufnahme grün leuchten. Damit fällt man auf? Natürlich, genau darum geht es. Bei Produkten, die Menschen gefährden, geht es nicht primär um unauffälliges, cooles Produktdesign, das Missbrauch leicht macht. Es geht um Funktionalität mit Rücksicht auf den Schutz der Mitmenschen. Dazu dienen Signalfarben. Wenn Datengiganten Vertrauen aufbauen wollen, dann wären solche transparenten und klaren Signale ein Weg dazu.

Prof. Dr. Rolf Schwartmann
Kölner Forschungsstelle für Medienrecht
der Technischen Hochschule Köln,
Mitherausgeber von Recht der Datenverarbeitung
(RDV) sowie Vorsitzender
der Gesellschaft für Datenschutz und
Datensicherheit (GDD) e.V.
