Urteil : Keine Ansprüche aus der DS-GVO bei Sicherheitsakten (Ls) : aus der RDV 6/2021 Seite 349
(Oberverwaltungsgericht Münster, Beschluss vom 28.07.2021 – 16 B 1733/19 –)
Auf Maßnahmen nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz finden weder die EU-Grundrechte-Charta noch die Datenschutz-Grundverordnung Anwendung. Daher ist ein Anspruch auf Kopie der in einer Sicherheitsakte enthaltenen personenbezogenen Daten weder nach den Art. 7 und 8 GrCh noch gemäß Art. 15 Abs. 3 DS-GVO gegeben.
(Nicht amtlicher Leitsatz)