Urteil : Kündigung wegen Verwendung einer gefälschten Entgeltabrechnungen bei Kreditbeantragung (Ls) : aus der RDV 6/2021 Seite 347
(Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 19. August 2021 – 8 Sa 1671/19 –)
- Das Verfälschen von Entgeltabrechnungen zwecks Täuschung eines Kreditgebers kann die persönliche Eignung des Arbeitnehmers für die ihm übertragenen Aufgaben jedenfalls dann in Frage stellen, wenn im Rahmen einer kaufmännischen Tätigkeit gerade die Vertragsanbahnung zu den Arbeitsaufgaben gehört.
- Das Herstellen verfälschter Abrechnungen und deren Verwendung im Rechtsverkehr verletzt zugleich die gegenüber dem Arbeitgeber begründete Rücksichtnahmepflicht aus § 241 Abs. 2 BGB. Ein derartiges Verhalten kann unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen.
(Nicht amtliche Leitsätze)