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Literaturhinweis : Buchbesprechung : aus der RDV 6/2023, Seite 403

Lesezeit 3 Min.

Plath (Hrsg.), Kommentar zu DS-GVO, BDSG und TTDSG, 4. Aufl., Verlag Dr. Otto Schmidt, Köln, 2023, 1600 S., 169,– € und

Freund/Schmidt/Heep/Roschek (Hrsg.), Praxis-Kommentar DS-GVO, Deutscher Fachverlag GmbH, Fachmedien Recht und Wirtschaft, Frankfurt am Main, 2023, 1140 S., 99,– €

Die DS-GVO wirkt seit dem 25. Mai 2023 fünf Jahre. Datenschutz-Folgenabschätzung, Transparenzpflichten und Auskunftsverlangen gehören mittlerweile zum unternehmerischen Alltag. Die dynamische Entwicklung des Datenschutzrechts verlangt von Praktikern allerdings auch nach fünf Jahren, dass sie die gesetzlichen Vorschriften sowie deren Auslegung durchdringen und über alle relevanten Neuerungen in Rechtsprechung und betrieblicher Praxis aufgeklärt bleiben. Die hier rezensierten Kommentare führen praxisnah durch diese komplexe rechtliche Materie und helfen so, den Balanceakt zwischen den Rechten der Betroffenen und den Interessen der Unternehmen zu bewältigen.

Bereits in vierter Auflage gibt Plath den Kommentar zu DS-GVO, BDSG und nunmehr auch zum TTDSG heraus. Die dritte Auflage erschien kurz nach Inkrafttreten der DS-GVO und hat sich seither in der betrieblichen Praxis etabliert. Für die Neuauflage hat sich das Autorenteam das Ziel gesetzt, die Vielzahl der mittlerweile vorliegenden Quellen in Form von Rechtsprechung, aufsichtsbehördlichen Stellungnahmen und Literaturmeinungen zu berücksichtigen und dabei die Praxistauglichkeit des Werkes zu erhalten. Das ist mit Blick auf wesentliche Fragestellungen des Datenschutzrechts gelungen: Insbesondere die umfassende Erläuterung der Rechtsprechung von EuGH und BGH zur Reichweite des Auskunftsanspruchs nach Art. 15 DS-GVO bedient das Bedürfnis der Praxis nach einem pointierten Überblick. Hier wie auch an einigen weiteren Stellen des Kommentars wäre eine etwas feinere Untergliederung wünschenswert gewesen, um mittlerweile bestehende Detailfragen schneller nachschlagen zu können. Dass auch solche Detailfragen unter Berücksichtigung praktischer Bedürfnisse behandelt werden, zeigt sich eindrücklich an der Kommentierung zur Bußgeldvorschrift des Art. 83 DS-GVO: Der Unternehmensbegriff wird dort mit Blick auf die zahlreichen rechtlichen Fragestellungen erläutert, die sich im betrieblichen Alltag ergeben können. Wissenschaftliche Diskussionen, die der Praxistauglichkeit des Werkes abträglich sein könnten, werden berechtigterweise ausgeklammert. Dem hochkarätig besetzten Autorenteam ist es mit der vierten Auflage des von Plath herausgegebenen Kommentars gelungen, die umfassende Entwicklung des Datenschutzrechts seit Inkrafttreten der DS-GVO zu berücksichtigen und dabei stets die für die betriebliche Praxis relevanten Fragestellungen im Blick zu behalten.

Einen neuen Ansatz der Kommentierung verfolgen die Herausgeber Freund, Schmidt, Heep und Roschek in ihrem erstmals erschienenen Praxis-Kommentar DS-GVO. Neben einer analogen Veröffentlichung des Grundwerks findet sich auf Juris eine digitale Ausgabe des Kommentars, der direkten Zugriff auf Aktualisierungen bei relevanten rechtlichen Entwicklungen liefert. Inhaltlich richtet sich das Werk ebenso wie die von Plath herausgegebene Kommentierung vornehmlich an die betriebliche Praxis. Ziel der Herausgeber war es, eine übersichtliche Kommentierung der praxisrelevanten Auslegungsfragen zur DS-GVO zu schaffen. Das dafür zusammengestellte Autorenteam besticht durch seine interdisziplinäre Qualifikation, die sich an zahlreichen Stellen bemerkbar macht. Die Autoren aus Anwaltschaft, Unternehmen und Datenschutz-Aufsichtsbehörden geben der Praxis so einen Kommentar an die Hand, der die Errichtung eines sicheren Datenschutz-Management-Systems im Unternehmen ermöglicht. Gerade die Ausführungen zu der nach Art. 6 Abs. 4 DSGVO erforderlichen Kompatibilitätsprüfung im Rahmen einer Zweckänderung zeigen exemplarisch den Spagat, der über weite Strecken des Kommentars zwischen erforderlicher Differenzierung und gewünschter Klarheit gelingt. Im Anschluss an die gelungenen Ausführungen zur Kompatibilitätsprüfung hätte es sich angeboten, neue technische und gesetzgeberische Entwicklungen zu berücksichtigen: so etwa die Frage nach einer Rechtsgrundlage für der Verarbeitung personenbezogener Daten zum Training Künstlicher Intelligenzen oder das Verhältnis der DS-GVO zu den neuen Datenakten der EU. Das wachsende praktische Bedürfnis an einer Klärung dieser Fragen mag in kommenden Auflagen Berücksichtigung finden. Der innovative Ansatz und die inhaltliche Klarheit des Werkes lassen jedenfalls darauf hoffen, dass der vorliegenden ersten Auflage zahlreiche weitere folgen werden.

Mit den Kommentaren von Plath und Freund/Schmidt/ Heep/Roschek können Praktiker aus dem Bereich der Datenverarbeitung nichts falsch machen. Beide Werke sind verlässliche Ratgeber und Nachschlagewerke für praxisrelevante Fragen des Datenschutzrechts und verhelfen so zu sachgerechten unternehmerischen Entscheidungen bei Aufbau und Pflege eines Datenschutz-Management-Systems sowie bei akut auftretenden datenschutzrechtlichen Fragestellungen. Wer auf ein etabliertes und umfassendes Werk vertrauen möchte, das auch nationale Vorschriften des Datenschutzrechts berücksichtigt, dem sei der von Plath herausgegebene Kommentar zu DS-GVO, BDSG und TTDSG wärmstens empfohlen. Wer dagegen von den Vorteilen klassischer Printkommentare ebenso profitieren möchte wie von der Aktualität digitaler Datenbankwerke, ist mit dem Praxis-Kommentar DS-GVO bestens bedient.

Prof. Dr. Rolf Schwartmann