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LfDI MV: Fragenbogenaktion zum Stand der DS-GVO im Gesundheitsbereich

Sowohl der LfDI Niedersachsen als auch das BayLDA haben schon in der Vergangenheit mit einem Fragenkatalog die entsprechenden Verantwortlichen für die zukünftigen Anforderungen sensibilisiert, die die DS-GVO in wenigen Monaten mit sich bringen wird. Nun wendet sich der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern (LfDI MV) an die Ärztinnen und Ärzte in Mecklenburg-Vorpommern mit einer Fragebogenaktion zum Stand der Anpassungen an die neue Datenschutz-Grundverordnung. Hintergrund ist natürlich auch hier die Europäische Datenschutzgrundverordnung, die ab dem 25. Mai 2018 in der gesamten Europäischen Union gilt. Sie knüpft vor allen Dingen an die Verarbeitung von Gesundheitsdaten besonders strenge Vorschriften und sie legt fest, dass Bußgelder bei Verstößen abschreckend, das heißt hoch sein müssen. Außerdem droht den Arztpraxen, dass Patienten bei Datenpannen zivilrechtlich Schadenersatz durchsetzen.

Der Landesbeauftragte für Datenschutz in Mecklenburg-Vorpommern, Heinz Müller, ist derjenige, der mit seinen Mitarbeitern Verstöße feststellen und ahnden muss. Er selbst möchte aber viel lieber, dass es gar nicht zu Verstößen kommt. Also heißt seine Parole: Information, Aufklärung, Beratung. „Die bisherigen Beratungsanfragen zur Grundverordnung aus dem Gesundheitsbereich sind jedoch noch überschaubar“, stellt Müller fest. Um vermehrt Ärzte für das Problem zu sensibilisieren und um zielgenau in Schulungen und bei der Öffentlichkeitsarbeit auf die Probleme der Ärztinnen und Ärzte eingehen zu können, führt Müller eine Umfrage zum Datenschutz in den Arztpraxen durch. Fragebögen wurden an eine repräsentative Anzahl zufällig ausgewählter Ärzte aller Fachbereiche in Mecklenburg-Vorpommern verschickt. „Wir wissen, dass Ärzte sich um ihre Patienten kümmern und nicht Papier bearbeiten wollen. Der Fragebogen soll daher mit möglichst geringem Zeitaufwand bearbeitet werden können. Allerdings ist die Beantwortung in einer festgelegten Frist verpflichtend“, erklärt Heinz Müller. Wer als Angehöriger eines Heilberufs den Selbsttest wagen möchte, findet den Fragebogen auch auf der Homepage des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern: www.datenschutz-mv.de. Für Rückfragen zu der Aktion sowie allgemein zum Datenschutz in der Arztpraxis steht der Landesbeauftragte für Datenschutz Mecklenburg-Vorpommern gern zur Verfügung.

Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern (LfDI MV)